Melderegister nach Batterien-VO

Falsch


Batterien müssen nicht separat gemäß Batterien-VO registiert werden. Die Meldung an das Bundesministerium über edm.gv.at dient nur als Übersicht vor allem über die großen Hersteller von Batterien. In dem Melderegister können dann die Angaben der Hersteller der Batterien öffentlich eingesehen werden. Weitere Informationen sind nicht vorhanden.

Richtig

Batterien müssen registiert werden
Im Melderegister des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (edm.gv.at) müssen Hersteller und Eigenimporteure ihren Meldeverpflichtungen gemäß Batterien-VO nachkommen und so über die Inverkehrsetzung, Abholung und Verwertung von Batterien informieren.


Batteriehinweis für Geräte mit enthaltenen Batterien

Falsch


Die gesetzlichen Hinweise zur Entsorgung von Batterien sind nur von Online-Händlern zu erteilen, die abgepackte Batterien vertreiben. Sind in den Geräten schon Batterien enthalten, müssen keine Batteriehinweise erteilt werden.

Richtig

Batteriehinweise auch für Geräte mit enthaltenen Batterien
Die Hinweise sind auch dann zu erteilen, wenn Produkte angeboten werden, in denen die dazu benötigten Batterien bereits enthalten sind. Anders ist dies nur, wenn die Produkte tatsächlich ohne Batterien verkauft werden.


Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.