HWG auch für Tiermedizin

Falsch


Die Werbung für ein Arzneimittel für Tiere unterfällt keinen besonderen gesetzlichen Vorgaben.

Richtig

Das HWG gilt auch für Tiermedizin.
Das Heilmittelwerbegesetz bestimmt in § 10 Absatz 1 ein Werbeverbot für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel.

 


Tags: Wettbewerbsrecht, Online - Bestellablauf, AGB, Verbraucherschutz, Gesundheitswerbung, Abmahnung Online - Handel, Abmahnung Wettbewerbsrecht

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