AGB in Textform übersenden

Falsch


Die AGB müssen nach Vertragsschluss nicht noch einmal an den Verbraucher geschickt werden, da die AGB jederzeit über die Website aufrufbar sind.

Richtig

AGB nach Vertragsschluss an Verbraucher übersenden
Auch die AGB sind nachvertraglich noch einmal auf einem dauerhaften Datenträger zu übersenden. Hierfür genügt z. B. die Übersendung per E-Mail nach der Bestellung.


Tags: Wettbewerbsrecht, Online - Bestellablauf, AGB, Verbraucherschutz, Abmahnung Online - Handel

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden