Die "Salvatorische Klausel" ist in den AGB auch gegenüber Verbrauchern erlaubt, dient sie in den AGB doch dazu, dass bei einer ungültigen Bestimmung der Vertrag trotzdem Bestand hat. Sie fängt meist mit den Worten an: "Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein..." An der Gültigkeit und den Bestand des Vertrages hat der Verbraucher ja auch ein eigenes Interesse.
Richtig
Salvatorische Klausel verstößt gegen Transparenzgebot Die aus alten Tagen bekannte und noch heute beliebte "Salvatorische Klausel" ist gegenüber Verbrauchern unwirksam, so eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus 2015. Die Salvatorische Klausel verstößt gegen das Gebot der Transparenz, da der Verbraucher nicht recht weiß, woran er ist. Dies bedeutet, dass Unternehmer nicht auf diese Klausel zurückgreifen dürfen, sofern Sie Verträge mit Verbrauchern abschließen.
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