Die unfreie Rücksendung der Ware ist bei Widerruf oder bei Übersendung der Ware wegen eines Mangels immer unfair. Der Verbraucher kann vorher mit dem Händler Kontakt aufnehmen und die Kosten für die Rücksendung abklären. Wenn er dies aber nicht tut und ohne Vorwarnung an den Unternehmer unfrei zurücksendet, dann kann die Annahme verweigert werden. Das ist so richtig, da anonsten der Unternehmer auf den 15,00 € sitzen bleibt. Probleme entstehen dem Unternehmer durch die Verweigerung der Annahme nicht.
Richtig
Keine Annahmeverweigerung bei unfreier Rücksendung Die unfreie Rücksendung nicht problematisch. Im Widerrufsfall ist es dem Unternehmer erlaubt - sofern seine Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß ist - die Kosten der unfreien Rücksendung bei der Rückerstattung abzuziehen. Im Gewährleistungsfall ggf. auch, sofern gar kein Mangel besteht. Besteht ein Mangel, so verhindert die geltende Schadenminderungspflicht, dass mehr als die regulären Versandkosten vom Unternehmer zu tragen sind. Die Verweigerung der Annahme des Pakets kann abgemahnt werden.
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