Bei einer nur in Deutschland geschützten Marke muss eine ausländische Seite keinerlei Rechte der deutschen Marke beachten. Das Setzen von Metatags (= besondere Informationen im Quelltext einer Internetseite, die als Schlüsselwörter fungieren und zu einer besseren Auffindbarkeit der Internetseite führen) mit dem Namen der Marke ist frei möglich. Es besteht kein Bezug zu Deutschland und den deutschen Markenrechten.
Richtig
Metatags dürfen Markenrechte nicht verletzen. Die in- wie ausländische Webseite muss dann die Markenrechte der deutschen Marke beachten, wenn ein ausreichender Bezug zu Deutschland besteht. Selbst wenn die Metatags ohne nennenswerte Beeinflussung der Suchergebnisse gesetzt wurden, kann es schon ausreichend sein, dass sich hierdurch das Internetangebot auch an Kunden in Deutschland richtet. Demnach sind die in Deutschland registrierten Markenrechte betroffen.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.