Sofern der Name der Marke bzw. eine ähnliche Schreibweise nur im HTML-Quellcode verwendet wird, handelt es sich nicht um einen abmahnfähigen Markenrechtsverstoß. Es handelt sich dann lediglich um die Möglichkeit einer erhöhten Auffindbarkeit der Website, nicht um eine markenmäßige Benutzung.
Richtig
HTML-Quellcode darf Markenrechte nicht verletzen Mit Urteil vom 06.10.2016 (Az.: 6 U 17/14) hat das OLG Frankfurt a.M. entschieden, dass auch in Metatags im Quelltext einer Website Markenrechte nicht verletzt werden dürfen, da dies zu einer Beeinflussung der Suchfunktion und damit zu einer unzulässigen markenmäßige Benutzung führt.
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