Gewährleistungsfrist

Falsch


Die gesetzliche Gewährleistung besteht nur sechs Monate ab Abschluss des Kaufvertrages. Wenn mir in dieser Zeit der Verbraucher den Mangel nicht beweisen kann, bin ich nicht in der Pflicht, den Mangel zu beseitigen.

Richtig

Anspruch auf Gewährleistung besteht meist zwei Jahre
Die Frist für die Gewährleistung beträgt zwei Jahre ab Lieferung der Ware. In den ersten sechs Monaten besteht Beweislastumkehr für den Verbraucher und der Verkäufer muss den Beweis dafür erbringen, dass kein Mangel besteht.


Tags: Wettbewerbsrecht, Gewährleistung / Garantie, Kaufrecht, Abmahnung Wettbewerbsrecht

Zertifikat


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